Nachrichten & Pressemeldungen - Lieferkettengesetz

Fabrikarbeiterinnen in einer indonesischen Textilfabrik.

© FEMNET

EU-Lieferkettengesetz: Für „großen Wurf“ nicht konsequent genug

Am 23.02.2022 hat die EU ihren Entwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz vorgestellt. Das ist ein gutes Signal für die Einhaltung von Menschenrechten und den Klimaschutz entlang globaler Lieferketten. In Bezug auf die Größe der Unternehmen ist der EU-Entwurf ambitionierter als der deutsche. Gleichzeitig fehlen auch hier ausreichende Haftungsreglungen für Unternehmen oder Hinweise auf gendersensible Maßnahmen, um Arbeiter*innen, insbesondere Frauen und Mädchen, vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.

„Es ist begrüßenswert, dass das EU-Lieferkettengesetz in einigen Punkten etwas weiter reichend ist als das deutsche. So sollen auch mittelgroße Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen in Hochrisikobereichen wie der Bekleidung zukünftig nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, was insbesondere viele Bekleidungsunternehmen betrifft. Dies ist ein überfälliger Schritt, denn die Einhaltung von Menschenrechten darf nicht von der Unternehmensgröße abhängen. Positiv ist auch, dass die EU im Gegensatz zum deutschen Gesetz eine zivilrechtliche Klage von Betroffenen vor einem Gericht in Europa bei der Verletzung von Arbeitsrechten zulässt. Der Anwendungsbereich der zivilrechtlichen Haftungsregelung ist jedoch begrenzt. Wenn EU-Unternehmen von ihren Geschäftspartnern vertraglich zugesichert bekommen haben, dass sie den Verhaltenskodex des Unternehmens einhalten, können EU-Unternehmen vor zivilrechtlichen Haftungsansprüchen sicher sein.
Äußerst bedenklich ist auch die Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf Unternehmen, die sogenannte „etablierte Geschäftsbeziehungen“ mit ihren Lieferanten pflegen. Dies ist geradezu eine Aufforderung an Unternehmen, ihre Zulieferer häufig zu wechseln, was das Gegenteil von verantwortungsvollem Handeln wäre. Wie im deutschen Gesetz gibt es im Entwurf der EU-Kommission keinen Hinweis auf die besondere Betroffenheit von Frauen in der Lieferkette hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz, die gendersensible Maßnahmen notwendig machen. Auch ein Hinweis auf die vor zwei Jahren verabschiedete ILO Konvention 190 zu geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz fehlt.“, kommentiert Dr. Gisela Burckhardt, FEMNET-Vorstandsvorsitzende, den EU-Entwurf für ein Lieferkettengesetz.

Nachfolgend das Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz vom 23.02.2022

Berlin, 23.02.2022. Die EU-Kommission hat heute ihren Entwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz vorgestellt. Dazu erklärt Johannes Heeg, Sprecher des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“:

„Mit diesem Entwurf legt die EU endlich den Grundstein für weniger Ausbeutung und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen. Für den großen Wurf müsste die EU aber die heißen Eisen konsequenter anfassen: Sorgfaltspflichten nicht nur für ein Prozent der Unternehmen. Klare klimabezogene Pflichten in der Lieferkette. Und eine Haftungsregelung ohne Schlupflöcher, die endlich Gerechtigkeit für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen schafft.

An diesen Punkten hat die Kommission dem Lobby-Druck der großen Wirtschaftsverbände nachgegeben. Die Bundesregierung hat daher jetzt einen klaren Handlungsauftrag: Sie muss ihren Einfluss in der EU nutzen, um sich für Nachbesserungen einzusetzen. Schließlich hat sie sich im Koalitionsvertrag zu einem ‚wirksamen‘ EU-Lieferkettengesetz bekannt.

Erfreulich ist, dass der EU-Entwurf einige Lücken des deutschen Gesetzes schließt und Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette in die Verantwortung nimmt. Auch die vorgesehene zivilrechtliche Haftung gibt Anlass zur Hoffnung. Ob es Betroffenen in Zukunft jedoch wirklich gelingt, Schadensersatz von Unternehmen zu erstreiten, ist weiterhin fraglich.

Kritisch ist die Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf ‚etablierte Geschäftsbeziehungen‘ – niemand sollte diese Pflichten durch häufige Wechsel von Geschäftspartnern umgehen können. Dass Unternehmen nunmehr einen Klimaschutzplan in Übereinstimmung mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens erstellen müssen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Inakzeptabel ist jedoch, dass Unternehmen, die ihrem Plan nicht gerecht werden, keine Haftung zu befürchten haben. Angesichts des rasant fortschreitenden Klimawandels ist das Vorhaben an dieser Stelle schlicht nicht zeitgemäß.“

Hintergrund:

Die EU-Kommission hat heute ihren Entwurf für die „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“ veröffentlicht, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz. Mit diesem Vorhaben möchte die EU Unternehmen dazu verpflichten, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren Lieferketten zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die Regeln sollen für alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und einem jährlichen Nettoumsatz von 150 Mio. EUR gelten. In den Risikosektoren Textil, Landwirtschaft und Bergbau sollen die Pflichten bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen und einem Nettoumsatz von 40 Mio. EUR gelten. Nicht als Risikosektoren definiert sind die Bereiche Transport, Bauwesen, Energie und Finanzen, obwohl es auch hier oft erhebliche Risiken für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen gibt. Die Pflichten sollen prinzipiell entlang der gesamten Lieferkette gelten.

Diese Punkte gehen zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, dennoch würde das EU-Lieferkettengesetz damit weniger als 1% aller Unternehmen in der EU erfassen. Zudem beschränkt es die Sorgfaltspflichten von Unternehmen auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ – eine potenziell große Gesetzeslücke.

Um Schäden präventiv zu verhindern, sieht der EU-Entwurf ähnlich wie das deutsche Gesetz Sanktionen und Bußgelder vor, wenn Unternehmen gegen ihre Pflichten verstoßen. Der EU-Entwurf enthält darüber hinaus auch eine zivilrechtliche Haftungsregelung, mit der Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden gegen die verursachenden Unternehmen klagen können. Die Hürden für derartige Klagen sind aufgrund einer fehlenden Beweislastumkehr jedoch weiterhin sehr hoch, zudem besteht die Möglichkeit, dass sich Unternehmen durch Vertragsklauseln ihrer Verantwortung entziehen.

Der Kommissionsentwurf betont zwar die zentrale Bedeutung des Privatsektors für die Einhaltung der 1,5°C-Grenze nach dem Pariser Klimaabkommen. Genau wie das deutsche Lieferkettengesetz versäumt er es allerdings, Unternehmen eigenständige klimabezogene Sorgfaltspflichten aufzuerlegen.

Der Kommissions-Entwurf geht nun im weiteren Verfahren an das Europäische Parlament sowie an den Rat. Einmal verabschiedet, müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Deutschland muss in dem Fall das 2021 verabschiedete Lieferkettengesetz anpassen. Ursprünglich hatte EU-Justizkommissar Reynders angekündigt, zusammen mit dem EU-Lieferkettengesetz auch die Nachhaltigkeitspflichten von Geschäftsführungen neu zu regeln („Directors‘ Duties“). Diesen Teil des Gesetzespakets hat die EU-Kommission nach starken Protesten von Unternehmensverbänden jedoch stark reduziert.

Kontakt:

Initiative Lieferkettengesetz
Johannes Heeg, Sprecher,
Tel.: 0151-10611346,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weiterführende Informationen:

 

Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von:

Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), FEMNET e.V., Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, WEED - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V.

Weitere 110 Organisationen unterstützen die Initiative Lieferkettengesetz.

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