Nachrichten zu unserer Arbeit - Geschlechtsspezifische Gewalt an Textilarbeiterinnen

Für eine ILO-Vereinbarung gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz

FEMNET unterstützt die am 14.02.2018 startende Kampagne für die Unterzeichnung einer ILO-Konvention gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz. Die Kampagne läuft bis zum Frauentag am 8. März. Bisher gibt es zwar das 1979 von der UN verabschiedete Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), doch gibt es noch kein internationales Gesetz, das Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz vorschreibt.

Geschlechtsspezifische Gewalt gehört zu den am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen der Welt. Rund 35 Prozent aller Frauen über 15 Jahre weltweit - 818 Millionen Frauen - haben unter physischer und/oder sexueller Gewalt zu leiden und zwischen 40 und 50 Prozent von ihnen sind unerwünschten sexuellen Annäherungsversuchen, körperlichen Kontakten oder anderen Formen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt.

Formen von geschlechtsspezifische Gewalt

  • tätliche Angriffe, einschließlich Vergewaltigung
  • verbale Angriffe und Gewaltandrohungen
  • Mobbing
  • psychische Gewalt und Einschüchterung
  • sexuelle Belästigung
  • finanzielle Ausbeutung

In geschlechtsspezifischer Gewalt kommen ungleiche Machtbeziehungen zwischen Frauen und Männern zum Ausdruck. 

Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz ist weltweit verbreitet und besonders spürbar in zahlreichen Produktionsländern unserer Kleidung. Deshalb müssen europäische Unternehmen, die in diesen Ländern produzieren lassen, besonders darauf achten, dass ihre Lieferanten keine Gewalt am Arbeitsplatz dulden. FEMNET hat hierzu Forderungen an die Unternehmen gerichtet, die auf Basis der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen, der ILO MNU Erklärung und dem Nationalen Aktionsplan formuliert wurden.


Die Kampagnenwebseite der International Trade Union Confederation (englisch)

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