Pressemitteilungen aus dem Jahr 2023

© Eva Beyer

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET , ECCHR und Rosa Luxemburg Stiftung.

Berlin, Bonn, Karatschi. Neue Forschungsergebnisse der pakistanischen Gewerkschaften National Trade Union Federation (NTUF) und Home-Based Women Worker´s Federation (HBWWF) sowie der deutschen Menschenrechtsorganisationen FEMNET und ECCHR zeigen, dass in den Lieferketten deutscher Unternehmen oftmals nicht einmal der Mindestlohn gezahlt wird: Der Bericht "Keine Verträge, keine Rechte: Wie die Modeindustrie ihre Arbeiter*innen um Mindestlöhne betrügt"  deckt alarmierende, seit Jahren andauernde Arbeitsrechtsverletzungen in Textilfabriken in Pakistan auf und fordert umgehende Maßnahmen von Modemarken. Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Arbeitsrechten in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Aus diesem Grund haben die Autor*innen der Studie jene von den befragten Arbeiter*innen benannten Unternehmen, die unter das neue Gesetz fallen, über die Arbeitsrechtsverletzungen bei ihren Produzenten in Pakistan informiert. Auch wenn viele der Marken noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, so hat das Gesetz doch maßgeblich dazu beigetragen, dass einige Unternehmen nun Verantwortung für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten übernehmen.

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© Scukrov - iStockphotos.com

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET und Global Nature Fund (GNF)

Bonn. Der deutsche Gesundheitssektor trägt erheblich zur Umweltbelastung bei und ist für beachtliche 5 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Eine kritische Analyse zeigt, dass etwa 60 Prozent dieser Emissionen durch die Verordnung von Medikamenten und weitere 23 Prozent durch den Einkaufssektor verursacht werden. Hierzu zählen auch Berufskleidung und Bettwäsche. Das Projekt Fair Wear Works von FEMNET und dem Global Nature Fund (GNF) setzt genau hier an und bietet bedarfsorientierte Workshops für Gesundheitseinrichtungen.

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© NGWF

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET, SÜDWIND-Institut, INKOTA-netzwerk und HEJSupport

Der kürzlich festgesetzte Mindestlohn in Bangladesch für Bekleidungsarbeiter*innen auf 12.500 Taka pro Monat (106 Euro) führt weiterhin zu Protesten und Ausschreitungen. Arbeiter*innen werden gezielt verletzt, verschleppt, unrechtmäßig angeklagt, inhaftiert, eingesperrt oder sogar getötet. Konkrete Unterstützung für die Forderungen der Gewerkschaften für einen höheren Mindestlohn von Seiten einkaufendender Unternehmen bleiben bislang dennoch aus. Bis zum 26.11.2023 ist nun die letzte Gelegenheit, wirksam Stellung zu beziehen.

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© CCC

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET und der Kampagne für Saubere Kleidung

Bonn/Berlin. Die Regierung von Bangladesch hat am Dienstag den neuen Mindestlohn für die 4,4 Millionen Bekleidungsarbeiter*innen des Landes auf 12.500 Taka pro Monat (106 Euro) festgelegt. Der Betrag liegt weit unter den 23.000 Taka, die Gewerkschaften fordern. Dieser Betrag ist Studien zufolge für ein menschenwürdiges Leben in Bangladesch erforderlich. Obwohl viele Modemarken angeben, sich für existenzsichernde Löhne einzusetzen, unterstützen nur wenige die Forderung der Gewerkschaften. Für die Beschäftigten im Bekleidungssektor bedeutet der neue Mindestlohn, dass sie weiterhin ums Überleben kämpfen müssen und gezwungen sind, exzessive Überstunden zu machen, Kredite aufzunehmen, Mahlzeiten ausfallen zu lassen oder sogar ihre Kinder statt in die Schule zur Arbeit zu schicken.

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© Friends of the Earth Europe

Im Februar 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vor. Im Dezember 2022 folgte die Position des Ministerrats. In monatelangen Verhandlungen haben die Ausschüsse des Europäischen Parlaments einen Kompromiss formuliert, der am 1. Juni zur Abstimmung gestellt und angenommen wurde.

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Gemeinsame Presseerklärung von FEMNET, NGWF und ECCHR

„10 Jahre nach Rana Plaza gibt es noch immer Fabriken in Bangladesch, die für internationale Konzerne wie Amazon, IKEA oder Tom Tailor Kleidung produzieren, in denen es kaum Sicherheitskontrollen gibt. Das können wir nicht länger hinnehmen“, sagt Amirul Haque Amin, Präsident und Mitbegründer der National Garment Workers Federation (NGWF).

FEMNET, ECCHR und NGWF reichen auf Grundlage des im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes die erste Beschwerde gegen Amazon und IKEA bei einer deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ein. Grundlage dafür ist eine im März 2023 in Bangladesch durchgeführte Recherche der Gewerkschaft National Garment Workers Federation (NGWF) bei der Sicherheitsmängel wie fehlende Inspektionen aber auch andere Arbeitsrechtsverletzungen wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit festgestellt wurden.

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© SÜDWIND

Gemeinsame Pressemeldung von FEMNET und SÜDWIND

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist mehr als die Wartung von Maschinen. Das ist eine der ersten Botschaften, die das Projektteam der Multi-Akteurs-Initiative zu Gendergerechtigkeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstreicht.

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